Begriffserklärungen Finanzen

Wertpapiere

Schlauer Vorsorgen mit höherer Renedite als sie bei Banken und Versicherungen bekommen

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Übernahmeangebot

Ein öffentliches Angebot eines Bieters, das auf den Erwerb oder die Kontrolle einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien gerichtet ist. In Deutschland unterliegen solche Angebote seit 2002 den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetzes (WpÜG) und werden aufsichtsrechtlich überwacht.

Überzeichnung

Bei der Emission von Wertpapieren das Übersteigen der Summe der gezeichneten Beträge über den angebotenen Gesamtbetrag; es bewirkt meist eine beschränkte Zuteilung. In Deutschland verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dass bei der Zuteilung von überzeichneten Neuemissionen durchsichtige Verfahren (transparent methods) angewendet werden (wie: Losverfahren, Zuteilung nach Ordergrösse, Zuteilung anhand einer bestimmten Quote, Zuteilung nach dem Eingang des Kaufangebots) und überwacht diese.

Umbrella-Fonds

Fondsgebilde, das sich aus mehreren Subfonds (Teilfonds, Unterfonds, Anteilsklassen) zusammensetzt. Die Gesamtheit der Subfonds bildet eine juristische Einheit (den Umbrella). Dadurch ist lediglich für diesen ein einziges Zulassungsverfahren notwendig. In der Regel können die Anleger kommissionsfrei von einem Subfonds zu einem anderen der Unterfonds der Kapitalanlagegesellschaft wechseln.

Unternehmen, kapitalmarktorientierte

EU- Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt an der Börse bereits zugelassen sind, oder deren Wertpapiere dem Publikum zum Handel auf einem geregelten Markt angeboten werden. Die EU-Kommission schreibt für diese Unternehmen seit 2005 verbindliche die Rechnungslegung nach IAS vor.

Unterstützungslinie (stop-loss-line)

Bereich, in den der Kurs eines Wertpapiers an der Börse (seltener auch auf den Kurs einer Währung bezogen) bereits mehrmals zurückgegangen ist, um sich aber anschliessend wieder zu erholen.

Websites zum Thema Wertpapiere:

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