Übernahmeangebot
Ein öffentliches Angebot eines Bieters, das auf den
Erwerb oder die Kontrolle einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf
Aktien gerichtet ist. In Deutschland unterliegen solche Angebote seit 2002 den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetzes (WpÜG) und werden aufsichtsrechtlich überwacht.
Überzeichnung
Bei der Emission von Wertpapieren das Übersteigen der Summe der gezeichneten Beträge über den angebotenen Gesamtbetrag; es bewirkt meist eine beschränkte Zuteilung. In Deutschland verlangt die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dass bei der Zuteilung von überzeichneten Neuemissionen durchsichtige Verfahren (transparent methods) angewendet werden
(wie: Losverfahren, Zuteilung nach Ordergrösse, Zuteilung anhand einer bestimmten
Quote, Zuteilung nach dem Eingang des Kaufangebots) und überwacht diese.
Umbrella-Fonds
Fondsgebilde, das sich aus mehreren Subfonds (Teilfonds, Unterfonds, Anteilsklassen) zusammensetzt. Die Gesamtheit der Subfonds bildet
eine juristische Einheit (den Umbrella). Dadurch ist lediglich für diesen ein einziges Zulassungsverfahren notwendig. In der Regel können die Anleger kommissionsfrei von einem Subfonds zu einem anderen der Unterfonds der Kapitalanlagegesellschaft wechseln.
Unternehmen, kapitalmarktorientierte
EU-
Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt an der Börse
bereits zugelassen sind, oder deren Wertpapiere dem Publikum zum Handel auf einem
geregelten Markt angeboten werden. Die EU-Kommission schreibt für diese Unternehmen seit 2005 verbindliche die Rechnungslegung nach IAS vor.
Unterstützungslinie (stop-loss-line)
Bereich, in den der Kurs eines Wertpapiers an der
Börse (seltener auch auf den Kurs einer Währung bezogen) bereits mehrmals zurückgegangen ist, um sich aber anschliessend wieder zu erholen.
Websites zum Thema Wertpapiere: