Odd-Lot
Börsenauftrag, bei
dem die Anzahl der zu kaufenden oder zu verkaufenden Wertpapiere gering ist; in den
USA üblicherweise weniger als 100 Aktien bzw. in einem engen Markt 10 Aktien.
Die Banken bzw. Börsenmakler stellen hierfür höhere Gebühren
in Rechnung.
Odd-Lot-Theorie
Die Annahme, dass Kleinanleger immer gefühlsmässig entscheiden und daher zu falschen Zeiten an der Börse handeln. Wenn in bei steigenden Kursen viele Kleinanleger kaufen, dann wird dies als Anzeichen einer Marktschwäche angesehen. Man sollte daher
jetzt das entsprechende Wertpapier verkaufen. Wenn aber bei fallenden Kursen viele
Kleinanleger verkaufen, dann gilt das als Einstiegssignal in diesen Markt bzw. in dieses
Wertpapier. Empirisch bewiesen ist diese Annahme nicht; zumal auch Finanzjournalisten, Banken und Börsenmakler besonders Kleinanleger in der Regel gut beraten.
OGAW-Fonds
Eine Kapitalanlagegesellschaft, die gemäss Empfehlung
der Europäischen Kommission vom 27. April 2004 neben Wertpapieren (Aktien, Obligationen) auch andere Investmentanteile und Derivate in ihrem Vermögen verwaltet.
Ökofonds
Eine Kapitalanlagegesellschaft, die ein Vermögen ausschliesslich aus Wertpapieren von Unternehmen bildet, die sich ganz besonders dem Ziel der nachhaltigen Wirtschaftsweise verpflichtet fühlen.
Option, asiatische
Option, bei der vom Kurs des Basiswertes innert eines bestimmten Zeitraums ein Durchschnittswert gebildet wird. Dieser dient bei der Average-Rate-Option zur Ermittlung des Wertes des Basiswertes und bei der Average-Strike-
Option zur Berechnung des Ausübungspreises.
Option
Kauf-oder Verkaufsoption, die lediglich zu einem vereinbarten Endfälligkeitstermin (Verfalldatum) auszuüben ist. -Das Gegenstück
zur Europäischen Option ist die Amerikanische Option, die während der gesamten Laufzeit bis hin zum Endfälligkeitstermin an jedem Handelstag ausgeübt werden kann.
Option, out-of-the-money
Optionsvertrag, bei dem der
Ausübungspreis deutlich über bzw. deutlich unter dem Kurs des Basiswertes liegt. Danach ist
ein Call aus dem Geld, wenn der Marktwert des Basiswertes viel niedriger
ist als der Ausübungspreis und ein Put aus dem Geld, wenn der Marktwert des Basiswertes auffällig höher ist als der vertraglich festgelegte Ausübungspreis.
Optionsanleihe
Eine Anleihe mit Zusatzrechten. Der Inhaber hat hier innert einer festgesetzten Frist das Recht (die Voranwartschaft) auf den Bezug von Aktien in einem bestimmten, vor Begebung der Optionsanleihe festgelegten Verhältnis zum Nennwert des
Wertpapiers. Man nennt diese festgelegte Relation auch den Hebel. Im gleichen Verhältnis wie der Hebel, also einem Vielfachen des Nennwertes, bewegen sich allfällige Kursgewinne oder Kursverluste.
Optionsprämie
Entgelt des Käufers einer Option an den Verkäufer
(Stillhalter). Dieser ist verpflichtet, die betreffende Menge des Basiswertes zum vereinbarten Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put), wenn der Inhaber seine Option
ausübt.
Optionsschein
Dokument, in welchem das Recht, nicht aber auch die Verpflichtung verbrieft wird, eine bestimmte Menge eines Basiswertes (Waren, Wertpapiere)
zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option).