Effekten
Wertpapiere, die in gleicher Gattung vertretbar sind, und an Börsen massenweise gehandelt werden können oder an mehr als zwanzig Kunden verkauft werden. Meistens wird in der Praxis nicht zwischen Wertpapieren und Effekten unterschieden.
Effektivverzinsung
Wenn nicht anders gesagt, der auf
den Kurswert bezogene Ertrag eines Wertpapiers.
Eigenkapitalkosten
In der Definition der EZB die Rendite, welche Anleger für das Halten von Aktien fordern. In den entsprechenden Berechnungen
gleicht diese Rendite dem Diskontierungssatz, der zur Berechnung des Gegenwartswertes erwarteter künftiger Dividenden-Ausschüttungen zugrunde gelegt
wird.
Einheitskurs
An deutschen Börsen börsentäglich einmal zu einem
bestimmten Zeitpunkt festgestellter Preis für Effekten. Zum Einheitskurs werden Aktien
mit einem weniger breiten Markt und die meisten Schuldverschreibungen notiert. - Siehe
Fixing.
Einlagezertifikate
Form der Commercial Papers, bei der Banken kurzfristige Inhaberschuldverschreibungen mit einer Laufzeit vorwiegend zwischen
drei und zwölf Monaten auf den Markt bringen. Sie werden typischerweise bei institutionellen Anlegern plaziert.
Einschuss
Kauft ein Anleger Wertpapiere auf Kredit, so muss er als Sicherheitsleistung einen bestimmten eigenen Mindestkapitalbetrag einbringen, um
die Einhaltung der vertraglich eingegangenen Verpflichtung zu gewährleisten.
Ekart
Der Unterschied zwischen dem Kaufpreis und Verkaufspreis
(Brief-und Geldkurs) eines Finanzproduktes.
Der Kursunterschied zwischen den
Inhaberaktien und den Namensaktien einer Aktiengesellschaft.
Emerging Markets
Bezeichnung für Länder, denen es an politischer Stabilität fehlt,
im Finanzbereich gesamthaft oder in einzelnen Bereichen eine rückständige Infrastruktur zu haben, jedoch
langfristig über ein ökonomisches Wachstumspotential verfügen. Daher sind Aktivitäten in diesen Staaten mit hohem
Verlustrisiko verbunden.
Emission
Allgemein Wertpapiere erstmals an den Markt bringen.
Im engeren Sinne die Ausgabe von Aktien durch eine neu gegründete Gesellschaft.
Emissionsgeschäft
Die Übernahme von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten für eigenes Risiko zur Plazierung oder den Antritt
gleichwertiger Garantien.