Wealth and Asset Management
Alle Dienstleistungen
in Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung sowie Finanzberatung für sehr vermögende Privat-und Firmenkunden einer Bank.
Wechselkredit
Bei der Bank: allgemein die EinräImumung eines Kredits, der durch Wechsel gesichert ist.
Im Verkehr mit der Zentralbank: das Einreichen von diskontierten Wechseln seitens einer Bank gegen die Bereitstellung von Zentralbankgeld.
Weltbank
In Jahre 1944 auf der Währungs-und Finanzkonferenz der Vereinten Nationen in
Bretton Woods (USA) gegründetes Institut mit dem Ziel, den für die Nachkriegszeit erwarteten erheblichen Bedarf an langfristigen Mitteln für den Wiederaufbau der zerstörten Mitgliedsländer zu besorgen. Im Juni 1946 nahm die Bank ihre Tätigkeit in der nordamerikanischen Bundeshauptstadt Washington ihre Geschäftstätigkeit auf.
Nach dem Wiederaufbau Europas widmete sich die Weltbank in erster Linie der Finanzierung der Entwicklungshilfe.
Wholesale Banking
Transaktionen einer Bank an
den internationalen Kapitalmärkten. Dazu zählt der Handel mit Geld, Devisen, Aktien,
festverzinslichen Wertpapieren und Kapitalmarktprodukten wie Derivate.
Wohnungsbaukredit
Von Banken oder Bausparkassen gewährte Darlehn zum Zwecke des Erwerbs von (privatem) Wohneigentum. Die Kredite sind für das
Eurogebiet im Teil "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds",
Unterrubrik "Kredite an private Haushalte" des jeweiligen Monatsberichts der EZB nach Höhe und Fristigkeit ausgewiesen.
Vermögensanlage-Angebot
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen erst dann öffentlich angeboten werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dies gestattet hat. Ab Juli 2005 ist zuvor ein Verkaufsprospekt einzureichen, das den Anforderungen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung genügt.
Versicherung
Allgemein die Übernahme eines Risikos durch einen Dritten gegen Bezahlung (Prämie).
Versicherungsunternehmen
Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen zählen in Deutschland bis anhin nicht zu den Kreditinstituten und
auch nicht zu den Finanzdienstleistungsinstituten, zu deren Bedeutung als Finanzintermediäre Monatsbericht der EZB vom Juni 2005,
Versicherungsvermittlung: In Deutschland dürfen an heimische
Kunden nur Versicherungsverträge solcher Gesellschaften vermittelt werden, die eine
Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäftes besitzen.
Vertrieb, öffentlicher
Auf Finanzmärkten nach der Definition von § 2, Abs.
11 InvG der Verkauf von Finanzprodukten auf dem Wege des öffentlichen Anbietens, der
öffentlichen Werbung oder in ähnlicher Weise (was auch das Internet einschliesst). Ein
solcher Absatz ist für bestimmte Produkte in Deutschland aufsichtsrechtlich verboten, wie
etwa für Anteile von Single-Hedge-Fonds.
Volksbank
Genossenschaftliche Kreditinstitute in Deutschland. Die
Bezeichnung "Volksbank" oder eine Bezeichnung, in der das Wort "Volksbank" enthalten
ist, dürfen in Deutschland grundsätzlich nur Kreditinstitute führen, die in der Rechtsform
einer eingetragenen Genossenschaft betrieben werden und einem Prüfungsverband angehören.