Begriffserklärungen Finanzen

Kredite & Darlehen

Schlauer Vorsorgen mit höherer Renedite als sie bei Banken und Versicherungen bekommen

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Saisonkredit

Darlehn zur Befriedigung des Finanzbedarfes in bestimmten Monaten eines nur zeitenweise voll ausgelasteten Unternehmens, etwa an lediglich in der Sommerzeit ausgebuchte Hotels, die in der Winterzeit Räume instandsetzen und Umbauten für die kommende Reisezeit tätigen müssen.

Schuldbuchforderung

Eine öffentliche Anleihe wird nicht verbrieft, sondern der Gläubiger in ein Schuldbuch eingetragen. In Deutschland unterliegen die Schuldbücher dem gesetzlich verankerten Schuldbuchgeheimnis, das in der Praxis dem Bankgeheimnis entspricht. Das in ein Schuldbuch des Bundes oder eines Landes eingetragene Forderungsrecht nennt man auch Wertrecht.

Schuldverschreibung

Als Wertpapier gestaltete Schuldverpflichtung (nämlich Versprechen des Schuldners (= Emittenten), dem Inhaber (= Gläubiger) Zahlungen zu einem bestimmten Termin zu leisten) mit in der Regel festem, manchmal aber auch variablem Zinssatz, seltener oder zinslos (Nullkuponanleihe) Von wenigen Ausnahmen (Verlosung) abgesehen, mit einer festen Fälligkeit versehen; auch Obligation oder Rentenpapier genannt.

Schwellenwert

Bei der Zentralbank im voraus festgelegte Höhe der bereitgestellten Liquidität, bei deren Erreichen ein Margenausgleich vorgenommen wird. Höhe des haftenden Eigenkapitals eines Schuldners, ab der ein Kreditinstitut nach § 18 KWG verpflichtet ist, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offenlegen zu lassen.

Sichteinlagen

Guthaben bei einer Bank, über das sofort durch Scheck, Überweisung oder Debitkarte verfügt werden kann. Sie haben aus der Sicht der Zentralbank einen sehr hohen Geldgrad (Liquiditätsgrad).

Siedlungskredit

Besonders günstige Darlehn einer Bank, in der Regel einer Staatsbank, um die Gründung oder Verbesserung (agrarischer, dörflicher, städtischer) Wohnsitze zu finanzieren.

Skonto

Bestimmte Zahlungsbedingungen für gekaufte Güter, die einen Preisnachlass bei Sofortzahlung zum Inhalt haben. Die Formel: "2 Prozent Skonto innert 10 Tagen, sonst innert 30 Tagen netto" bedeutet, dass der Kunde bei Nichtausnutzung des Skontos für den Lieferantenkredit von 30 Tagen einen Zins von 2 Prozent zahlt, was einem Jahreszinssatz von 24 Prozent entspricht. Überzieht aber der Kreditnehmer bei diesen Zahlungsbedingungen um 30 (60) Tage, so zahlt er für den Lieferantenkredit nur noch 12 (8) Prozent. Die Ausnützung des Skontos hängt grundsätzlich vom Preis anderer Kreditarten ab.

Solvabilität

Bei einem Institut die Verpflichtung (nach § 10 KWG), angemessenes Eigenkapital zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber der Kundschaft vorzuhalten. Im einzelnen sind nach Basel-II genaue Vorgaben für die einzelnen Risiken verlangt.

Sparbriefe

Von Banken ausgegebene Schuldverschreibungen, die vom Anleger für eine feste, nicht kündbare Laufzeit zu unterschiedlichen Konditionen erworben werden können.

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