Finanzholding
In der deutschen Rechtssprache ein Finanzunternehmen, deren Tochterunternehmen ausschliesslich oder hauptsächlich Finanzdienstleistungsinstitute sind, und die mindestens ein Einlagenkreditinstitut
(nämlich ein Kreditinstitut, das Depositen oder andere rückzahlbare Beträge des Publikums entgegennimmt und das Kreditgeschäft betreibt) oder eine Wertpapierhandelsfirma
zum Tochterunternehmen haben. Eine Finanzholding unterliegt in Deutschland besonderer Aufsicht.
Finanzierungskosten
Allgemein die Aufwendungen einer Wirtschaftseinheit zur Beschaffung von Fremdkapital; gemessen in erster Linie im Zinssatz.
An Warenbörsen die Aufwendungen, die bei der Haltung eines Produktes anfallen, vor
allem Lagerkosten und Versicherungsgebühren. Die Höhe der Finanzierungskosten spiegelt sich daher auch im Kursunterschied zwischen verschiedenen Futures-
Vertragsmonaten wider.
First-to-Default-Basket
Kreditderivat, bei dem sich der Investor
verpflichtet, den Ausfall der ersten Forderung eines kleinen Portfolios von üblicherweise
fünf Referenzaktiva zu übernehmen. Im Gegenzug erhält er vom Sicherungsnehmer
(floating rate payer) eine periodisch zu zahlende Prämie.
Free Cash Flow
Geld auf den Konten eines Unternehmens, das (derzeit) nicht zur Finanzierung des laufenden Betriebs oder zu Investitionen
benötigt wird, und das deshalb zinsbringend angelegt werden kann.
Floater
Anleihen, deren laufende Verzinsung variabel ist. Nach jeder
Zinsperiode, zum Beispiel nach Ablauf von 3, 6 oder 12 Monaten, zahlt der Emittent die
Zinsen; gleichzeitig gibt er den Zinssatz für die neue Periode bekannt.
Force on Country Risk Analysis
Im Jahr 1999 eingerichtete Gruppe aus Mitgliedern europäischer Aufsichtsbehörden mit dem Ziel des Austauschs von Informationen über die in den einzelnen Ländern des Eurogebiets übliche
Praxis der Länderrisikovorsorge bei Auslandskrediten. Das Mandat der Task Force umgreift aber bis anhin nicht auch die Harmonisierung der zum Teil recht unterschiedlichen
nationalen Bestimmungen in Bezug auf die Länderrisikovorsorge.
Freibetrag
Fester Betrag, den ein Kreditinstitut bei
der Berechnung seines Mindestreserve-Solls nach den Bestimmungen der EZB in Abzug
bringen kann.
Fremdgelder
Wenn nicht anders definiert, Beträge, die
eine Bank von Dritten aufnimmt; im Gegensatz zu den Eigenmitteln.