Debt-Equity-Swap
Allgemein die Umwandlung von
an Unternehmen (zweifelhafter Bonität) gewährte Darlehn in Beteiligungskapital.
Im
besonderen der Kauf von (in konvertibler Währung wie USD oder EUR) denominierten
Forderungen der Banken gegenüber überschuldeten Ländern durch ein Unternehmen.
Deckungsquote
Bei einer Bank (wenn nicht ausdrücklich anders dargelegt) das Verhältnis von Grundkapital,
plus Forderungen an Kreditnehmer.
Defizit Finanzierungsverbot
Die EZB darf Regierungen oder
regierungsähnlichen Stellen in der EU keinerlei Darlehn gewähren, auch nicht auf dem
Weg der Übernahme von Schuldverschreibungen. Dies ist in Art. 101 EGV sowie in Art.
21 des dem EGV beigefügten "Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems
der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank" ausdrücklich festgelegt.
Disintermediation
Angebot und Nachfrage auf Finanzmärkten treffen direkt aufeinander, ohne dass Banken dazwischen geschaltet sind. Die Verdrängung
der Kreditinstitute aus dem Finanzierungsprozess macht es der Zentralbank schwerer,
Geldströme zu übersehen und zu beeinflussen. Ursachen der Disintermediation sind vor
allem die Verbriefung und die Binnenfinanzierung.- Siehe Binnenfinanzierung, Inhouse-
System, Verbriefung.
Diskont
Zinsabzug beim Ankauf später fällig werdender Forderungen, insbesondere von Wechseln und Schecks. Die Diskontierung erfolgt in der Regel durch eine
Bank.
Downside risk
Für Kreditgeber (Banken) das Risiko,
dass der Marktpreis (Zinssatz) für ein gewährtes Darlehn während der Vertragslaufzeit
mit dem Kreditnehmer steigt. Die Bank erleidet dann einen Verlust; dieser liegt in der Differenz zwischen dem (höheren) marktüblichen Zinssatz für dieses Darlehn heute und
dem (niedrigeren) Zinssatz, den der Kreditnehmer vertragsgemäss zu zahlen hat. Im
umgekehrten Falle spricht man von einem Upside risk.
Websites zum Thema Kredite und Darlehen: