Ablösewert
Der Ablösewert ist der während der Vertragslaufzeit buchhalterische Wert eines Gutes. Durch die Differenz zwischen monatlicher Tilgung und tatsächlichen Wertverlust, weicht der Ablösewert oft vom tatsächlichen Marktwert ab.
Ablösung
Mit dem Begriff Ablösung ist die Abschaffung einer rechtlichen Schuldigkeit gemeint. Auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung wird diese Verpflichtung aufgehoben.
Abmahnung
Zahlt ein Kreditnehmer die vereinbarten Zinsleistungen oder Tilgungen nicht, wird in einer Mahnung eine Strafe oder Verzugsgebühr angedroht, sofern Zahlungen weiter ausbleiben.
Abnahmeverpflichtung
Der Kreditnehmer verpflichtet sich, innerhalb einer bestimmten Abnahmefrist einen Kredit auszahlen zu lassen.
Abstandsgeld
Vergütung, welche jemand beim Zurücktreten von einem Vertrag zahlt (nicht gleichbedeutend mit Reugeld). - Siehe Prämiengeschäft.
Abzinsung
Rechenverfahren der Zinseszinsrechnung. Es gestattet die
Errechnung des Barwertes (Anfangswertes) aus einem gegebenen Endbetrag bei gegebener Laufzeit und Verzinsung mit Hilfe des Diskontierungsfaktors.
Acid Ratio
Wenn nicht anders definiert, das Verhältnis
der sofort in Bargeld umwandelbaren Forderungen zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten
einer Wirtschaftseinheit; manchmal auch Liquidität ersten Grades genannt.
Aufhebungsentgelt
Nimmt eine Bank die vorzeitige Rückzahlung eines
Darlehns an, so wird in der Regel ein Entgelt dafür in Rechnung gestellt. Aufsichtsrechtlich ist gegen diese Praxis nichts einzuwenden.
Aufsichtshaftung
In Deutschland ist die Aufsichtsbehörde
von einer Haftung freigestellt. Ein einzelner Marktteilnehmer kann von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht -
weder verlangen, geeignete Massnahmen (etwa beim Market Timing) zu ergreifen, noch - bei Fehler der Aufsicht Schadenersatz verlangen. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nimmt ihre Aufgaben
im öffentlichen Interesse wahr und nicht auf Geheiss einzelner Marktteilnehmer.
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