Begriffserklärungen Finanzen

Kredite & Darlehen

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Ablösewert

Der Ablösewert ist der während der Vertragslaufzeit buchhalterische Wert eines Gutes. Durch die Differenz zwischen monatlicher Tilgung und tatsächlichen Wertverlust, weicht der Ablösewert oft vom tatsächlichen Marktwert ab.

Ablösung

Mit dem Begriff Ablösung ist die Abschaffung einer rechtlichen Schuldigkeit gemeint. Auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung wird diese Verpflichtung aufgehoben.

Abmahnung

Zahlt ein Kreditnehmer die vereinbarten Zinsleistungen oder Tilgungen nicht, wird in einer Mahnung eine Strafe oder Verzugsgebühr angedroht, sofern Zahlungen weiter ausbleiben.

Abnahmeverpflichtung

Der Kreditnehmer verpflichtet sich, innerhalb einer bestimmten Abnahmefrist einen Kredit auszahlen zu lassen.

Abstandsgeld

Vergütung, welche jemand beim Zurücktreten von einem Vertrag zahlt (nicht gleichbedeutend mit Reugeld). - Siehe Prämiengeschäft.

Abzinsung

Rechenverfahren der Zinseszinsrechnung. Es gestattet die Errechnung des Barwertes (Anfangswertes) aus einem gegebenen Endbetrag bei gegebener Laufzeit und Verzinsung mit Hilfe des Diskontierungsfaktors.

Acid Ratio

Wenn nicht anders definiert, das Verhältnis der sofort in Bargeld umwandelbaren Forderungen zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten einer Wirtschaftseinheit; manchmal auch Liquidität ersten Grades genannt.

Aufhebungsentgelt

Nimmt eine Bank die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehns an, so wird in der Regel ein Entgelt dafür in Rechnung gestellt. Aufsichtsrechtlich ist gegen diese Praxis nichts einzuwenden.

Aufsichtshaftung

In Deutschland ist die Aufsichtsbehörde von einer Haftung freigestellt. Ein einzelner Marktteilnehmer kann von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - weder verlangen, geeignete Massnahmen (etwa beim Market Timing) zu ergreifen, noch - bei Fehler der Aufsicht Schadenersatz verlangen. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nimmt ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse wahr und nicht auf Geheiss einzelner Marktteilnehmer.

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