Begriffserklärungen Finanzen

Rente

Schlauer Vorsorgen mit höherer Renedite als sie bei Banken und Versicherungen bekommen

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Zahlungsverkehr

Alle Geldbewegungen, sowohl in Form von Bargeld als auch bargeldlose Zahlungen jeder Art, und zwar sowohl im Binnenkreislauf als auch im Verkehr mit dem Ausland.

Zeitwert

Allgemein der Wert eines Vermögensgegenstandes an einem bestimmten Zeitpunkt (in der Regel Börsentag oder Kalendertag). Der Zeitwert ist buchhalterisch der um die Summe der bisherigen planmässigen Abschreibungen verminderte Anschaffungswert. Da das abnutzbare Anlagevermögen (zum Beispiel Gebäude und Maschinen) im Zeitverlauf an Qualität verliert, wird für die Buchhaltung und Kostenrechnung jährlich ein bestimmter Geldbetrag (Abschreibung, AfA) abgeschrieben (abgesetzt).

Zentralbank

In einem Währungsgebiet gesetzlich errichtete Institution mit dem alleinigen Recht zur Ausgabe von Banknoten (Zahlungsmittelversorgung.

Zinsabschlagsteuer

In Deutschland vom Bund erhobene Quellensteuer von derzeit 30 Prozent auf inländische Wertpapiererträge. In der Schweiz auch Verrechnungssteuer genannt (weil sie dort mit geschuldeten kantonalen Steuern verrechnet werden kann). Diese Steuer bewirkt vornehmlich, dass sich private Anleger aus Europa den Offshore-Finanzplätzen und Formen des Underground-Banking zuwenden.

Zinsertrag

Grob die Einnahmen einer Bank aus Kredit-und Geldmarktgeschäften, festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen, Aktien und anderen nichtverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Erträge aus Gewinngemeinschaften und (Teil)Gewinnabführungsverträgen.

Zinsoption

Allgemein ein Optionsvertrag mit einem bestimmten Zinssatz als Basiswert. Fast drei Viertel aller weltweit abgeschlossenen Optionen beziehen sich auf einen Referenzzinssatz, etwa den EURIBOR oder den Leitzinssatz einer Zentralbank. Der Käufer hat damit eine Versicherung gegen steigende Zinsen; der Verkäufer bei sinkenden Zinsen ein unter Umständen hohes Gewinnpotential.

Zuteilungsverfahren, amerikanisches

Tenderverfahren, bei dem der Zuteilungssatz der jeweiligen individuellen Bietung entspricht. Das heisst: die Zentralbank gibt keinen Mindestbietungssatz vor. Sie teilt den Banken die von ihr vorgesehene Menge so zu, dass sie bei den höchsten Bietungssätzen beginnt. Eine Repartierung (Rationierung: bloss ein Teil des Gebotes wird bedient) kann nur das marginale Gebot erfahren. Die Zuteilung erfolgt jedoch nicht zu einem einheitlichen Satz. Vielmehr wird jede Bank mit dem von ihr gebotenen Zins bedient. Die EZB wendet dieses Verfahren seit Ende Juli 2000 bei ihren Geschäften im Hauptrefinanzierungsgeschäft an. - Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 58 ff. Zuteilungsverfahren, holländisches (Dutch auction; single rate auction): Tenderverfahren, bei dem der Zuteilungssatz für alle zum Zuge kommenden Gebote dem marginalen Zinssatz entspricht. Das heisst: die Zentralbank gibt einen Mindestbietungssatz vor. Die Zuteilung erfolgt von oben (beginnend mit dem höchsten Gebot) nach unten. Ist die von der Zentralbank angepeilte Menge erreicht, dann wird die Zuteilung ausgesetzt. -Das Gebot, das gerade noch zum Zuge kommt, bestimmt den Zinssatz für den Tender gesamthaft. Alle berücksichtigten Gebote werden zu diesem Grenzzinssatz (marginalen Zinssatz) befriedigt. Darunter liegende Gebote erhalten keine Zuteilung. Die EZB wendet im Zuge ihres Hauptfinanzierungs-Instruments seit Ende Juli 2000 das amerikanische Verfahren an.

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