Zahlungsverkehr
Alle Geldbewegungen, sowohl in Form von
Bargeld als auch bargeldlose Zahlungen jeder Art, und zwar sowohl im Binnenkreislauf
als auch im Verkehr mit dem Ausland.
Zeitwert
Allgemein der Wert eines Vermögensgegenstandes an einem bestimmten Zeitpunkt (in der Regel Börsentag oder Kalendertag). Der Zeitwert ist buchhalterisch der um die Summe der bisherigen planmässigen Abschreibungen
verminderte Anschaffungswert. Da das abnutzbare Anlagevermögen (zum Beispiel Gebäude und Maschinen) im Zeitverlauf an Qualität verliert, wird für die Buchhaltung und
Kostenrechnung jährlich ein bestimmter Geldbetrag (Abschreibung, AfA) abgeschrieben
(abgesetzt).
Zentralbank
In einem Währungsgebiet gesetzlich errichtete Institution
mit dem alleinigen Recht zur Ausgabe von Banknoten (Zahlungsmittelversorgung.
Zinsabschlagsteuer
In Deutschland vom Bund erhobene Quellensteuer von derzeit 30 Prozent auf inländische Wertpapiererträge. In der Schweiz auch Verrechnungssteuer genannt (weil sie dort mit geschuldeten kantonalen Steuern verrechnet
werden kann). Diese Steuer bewirkt vornehmlich, dass sich private Anleger aus Europa
den Offshore-Finanzplätzen und Formen des Underground-Banking zuwenden.
Zinsertrag
Grob die Einnahmen einer Bank aus
Kredit-und Geldmarktgeschäften, festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen,
Aktien und anderen nichtverzinslichen Wertpapieren,
Beteiligungen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Erträge aus Gewinngemeinschaften und
(Teil)Gewinnabführungsverträgen.
Zinsoption
Allgemein ein Optionsvertrag mit einem bestimmten Zinssatz als Basiswert. Fast drei Viertel aller weltweit abgeschlossenen Optionen beziehen sich auf einen Referenzzinssatz, etwa den EURIBOR oder den Leitzinssatz einer Zentralbank. Der Käufer hat damit eine Versicherung gegen steigende Zinsen; der Verkäufer bei sinkenden Zinsen ein unter Umständen hohes Gewinnpotential.
Zuteilungsverfahren, amerikanisches
Tenderverfahren, bei dem der Zuteilungssatz der jeweiligen individuellen Bietung entspricht. Das heisst: die Zentralbank gibt keinen Mindestbietungssatz vor. Sie teilt den Banken
die von ihr vorgesehene Menge so zu, dass sie bei den höchsten Bietungssätzen beginnt. Eine Repartierung (Rationierung: bloss ein Teil des Gebotes wird bedient) kann nur das marginale Gebot erfahren. Die Zuteilung erfolgt jedoch nicht zu einem einheitlichen
Satz. Vielmehr wird jede Bank mit dem von ihr gebotenen Zins bedient. Die EZB wendet dieses Verfahren seit Ende Juli 2000 bei ihren Geschäften im Hauptrefinanzierungsgeschäft an. - Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 58 ff.
Zuteilungsverfahren, holländisches (Dutch auction; single rate auction): Tenderverfahren, bei dem der Zuteilungssatz für alle zum Zuge kommenden Gebote dem marginalen
Zinssatz entspricht. Das heisst: die Zentralbank gibt einen Mindestbietungssatz vor. Die
Zuteilung erfolgt von oben (beginnend mit dem höchsten Gebot) nach unten. Ist die von
der Zentralbank angepeilte Menge erreicht, dann wird die Zuteilung ausgesetzt. -Das
Gebot, das gerade noch zum Zuge kommt, bestimmt den Zinssatz für den Tender gesamthaft. Alle berücksichtigten Gebote werden zu diesem Grenzzinssatz (marginalen
Zinssatz) befriedigt. Darunter liegende Gebote erhalten keine Zuteilung. Die EZB wendet im Zuge ihres Hauptfinanzierungs-Instruments seit Ende Juli 2000 das amerikanische
Verfahren an.
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