Valuten
Allgemein andere Bezeichnung für Devisen: Geld, das
sich in den Händen von Gebietsfremden befindet. -
Im engeren Sinne nur ausländische Banknoten und Münzen.
Vendor Financing
Vor allem beim Kauf von Unternehmensanteilen (manchmal auch von Aktien im Paket) getroffene Vereinbarung, wonach der Verkäufer den Kaufpreis gesamthaft oder zum Teil als Darlehn an den Käufer
(Vendor Loan; so auch oft im Deutschen) bereitstellt. Häufig im Zusammenhang mit Seed
Capital praktiziert; der Gründer bringt die Anteile der Bank bzw. anderer Investoren auf
diesem Weg (als Grundkapital) in sein Unternehmen ein.
Verbriefung
Allgemein die Umwandlung von Forderungen aller Art in
handelbare Wertpapiere.
Verkehrswert
In erster Linie in Zusammenhang mit
Immobilien gebraucht. Man versteht darunter den Preis, welcher zum Zeitpunkt, auf den
sich die Ermittlung bezieht, im Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten
und tatsächlichen Eigenschaften, der übrigen Beschaffenheit und Lage der Immobilie
(bzw. des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung) zu erzielen wäre.
Vermögen
Wenn nicht anders definiert, die prozentuale Änderung des Nettoumsatzes gegenüber der Vorperiode, in der Regel dem Vorjahr.
Vermögensanlage-Angebot
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen erst dann öffentlich angeboten werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dies gestattet hat. Ab Juli 2005 ist zuvor ein Verkaufsprospekt einzureichen, das den Anforderungen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung genügt.
Versicherung
Allgemein die Übernahme eines Risikos durch einen Dritten gegen Bezahlung (Prämie).
Versicherungsunternehmen
Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen zählen in Deutschland bis anhin nicht zu den Kreditinstituten und
auch nicht zu den Finanzdienstleistungsinstituten, zu deren Bedeutung als Finanzintermediäre Monatsbericht der EZB vom Juni 2005,
Versicherungsvermittlung: In Deutschland dürfen an heimische
Kunden nur Versicherungsverträge solcher Gesellschaften vermittelt werden, die eine
Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäftes besitzen.
Vertrieb, öffentlicher
Auf Finanzmärkten nach der Definition von § 2, Abs.
11 InvG der Verkauf von Finanzprodukten auf dem Wege des öffentlichen Anbietens, der
öffentlichen Werbung oder in ähnlicher Weise (was auch das Internet einschliesst). Ein
solcher Absatz ist für bestimmte Produkte in Deutschland aufsichtsrechtlich verboten, wie
etwa für Anteile von Single-Hedge-Fonds.
Volksbank
Genossenschaftliche Kreditinstitute in Deutschland. Die
Bezeichnung "Volksbank" oder eine Bezeichnung, in der das Wort "Volksbank" enthalten
ist, dürfen in Deutschland grundsätzlich nur Kreditinstitute führen, die in der Rechtsform
einer eingetragenen Genossenschaft betrieben werden und einem Prüfungsverband angehören.