Begriffserklärungen Finanzen

Rente

Schlauer Vorsorgen mit höherer Renedite als sie bei Banken und Versicherungen bekommen

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Valuten

Allgemein andere Bezeichnung für Devisen: Geld, das sich in den Händen von Gebietsfremden befindet. - Im engeren Sinne nur ausländische Banknoten und Münzen.

Vendor Financing

Vor allem beim Kauf von Unternehmensanteilen (manchmal auch von Aktien im Paket) getroffene Vereinbarung, wonach der Verkäufer den Kaufpreis gesamthaft oder zum Teil als Darlehn an den Käufer (Vendor Loan; so auch oft im Deutschen) bereitstellt. Häufig im Zusammenhang mit Seed Capital praktiziert; der Gründer bringt die Anteile der Bank bzw. anderer Investoren auf diesem Weg (als Grundkapital) in sein Unternehmen ein.

Verbriefung

Allgemein die Umwandlung von Forderungen aller Art in handelbare Wertpapiere.

Verkehrswert

In erster Linie in Zusammenhang mit Immobilien gebraucht. Man versteht darunter den Preis, welcher zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der übrigen Beschaffenheit und Lage der Immobilie (bzw. des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung) zu erzielen wäre.

Vermögen

Wenn nicht anders definiert, die prozentuale Änderung des Nettoumsatzes gegenüber der Vorperiode, in der Regel dem Vorjahr.

Vermögensanlage-Angebot

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen erst dann öffentlich angeboten werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dies gestattet hat. Ab Juli 2005 ist zuvor ein Verkaufsprospekt einzureichen, das den Anforderungen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung genügt.

Versicherung

Allgemein die Übernahme eines Risikos durch einen Dritten gegen Bezahlung (Prämie).

Versicherungsunternehmen

Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen zählen in Deutschland bis anhin nicht zu den Kreditinstituten und auch nicht zu den Finanzdienstleistungsinstituten, zu deren Bedeutung als Finanzintermediäre Monatsbericht der EZB vom Juni 2005, Versicherungsvermittlung: In Deutschland dürfen an heimische Kunden nur Versicherungsverträge solcher Gesellschaften vermittelt werden, die eine Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäftes besitzen.

Vertrieb, öffentlicher

Auf Finanzmärkten nach der Definition von § 2, Abs. 11 InvG der Verkauf von Finanzprodukten auf dem Wege des öffentlichen Anbietens, der öffentlichen Werbung oder in ähnlicher Weise (was auch das Internet einschliesst). Ein solcher Absatz ist für bestimmte Produkte in Deutschland aufsichtsrechtlich verboten, wie etwa für Anteile von Single-Hedge-Fonds.

Volksbank

Genossenschaftliche Kreditinstitute in Deutschland. Die Bezeichnung "Volksbank" oder eine Bezeichnung, in der das Wort "Volksbank" enthalten ist, dürfen in Deutschland grundsätzlich nur Kreditinstitute führen, die in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft betrieben werden und einem Prüfungsverband angehören.

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