Übernahmebeirat
Im Deutschland Gremium mit der Aufgabe, die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei ihrer Aufsicht nach dem Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetz (WpÜG) zu unterstützen. Dieses Gesetz regelt seit dem
1. Januar 2002 die Rahmenbedingungen bei Unternehmensübernahmen und gewährleistet ein transparentes und faires Verfahren. Der Beirat berät insbesondere bei dem Erlass von Rechtsverordnungen für die Aufsichtstätigkeit.
Überschussbeteiligung
Bei Lebensversicherungen das (vertraglich
zugesicherte) Recht, an den Gewinnen aus dem Deckungsstock in entsprechender Weise beteiligt zu werden. Im einzelnen führte dies bis anhin zu vielen Streitigkeiten.
Übertrag
In Bezug auf Warenterminmärkte die Läger aus der vorhergehenden Ernte-bzw. Produktionsperiode.
Umrechnungskurs
Die am 1. Jänner 1999 unwiderruflich festgelegten Kurse zwischen dem EUR und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den EUR
einführten. Von der Steuerbehörde amtlich festgelegte Ansätze für Unternehmen und
Personen, die ihre Einkünfte in fremden Währungen verdienen.
Umsatzwachstum
Wenn nicht anders definiert, die prozentuale Änderung des Nettoumsatzes gegenüber der Vorperiode, in der Regel dem Vorjahr.
Umwandlung
Bei Anleihen die (zuvor vertraglich eingeräumte) Änderung der Bedingungen, vor allem hinsichtlich der Verzinsung und der Tilgung.
Unverzinsliche Schatzanweisungen
Von öffentlichen Stellen ausgegebene Diskontpapiere (d.h., die Verzinsung entspricht der Differenz zwischen Nennwert und Kaufpreis) mit einer Laufzeit von meistens 90 Tagen. Sie haben in der Regel eine hohe Mindeststückelung (0,5 Mio EUR) und werden nicht in den Börsenhandel
eingeführt, sondern von institutionellen Anlegern und Zentralbanken erworben.
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