Kapitaldeckungsverfahren
Methode zur Finanzierung der
Altersvorsorge. Dabei werden Beiträge der Versicherten einem gebundenen Vermögen
zugeführt, so dass die Erträge dieses Kapitalfonds und der Fonds selbst die jeweils fällig
werdenden Ansprüche der Versicherten abdecken können.
Kaufkraft
Die Fähigkeit einer Geldeinheit, eine bestimmte Menge
von Gütern (Waren und Dienstleistungen) am Markt zu erwerben. In älteren Veröffentlichungen auch Zahlkraft genannt. - Siehe Geldwert, Inflation, Leitwährung, Preisindex der
Lebenshaltung, Sparquote.
Kick Back
Besondere Art der Spesenreiterei. Ein Finanzdienstleister beauftragt einen (unredlichen) Makler (in der Regel mit Sitz im Ausland)
mit der Erledigung des Auftrags eines Kunden. Dieser stellt stark überhöhte Gebühren in
Rechnung und gibt dem Finanzdienstleister einen Teil davon ab. -Hat in Deutschland ein
Finanzdienstleister mit einem Makler einen solchen Vertrag abgeschlossen, so muss er
das dem Kunden zuvor bekanntgeben.
Kommission
Die Vergütung, die ein Finanzdienstleister dem Kunden in
Rechnung stellt und im Normalfall vom laufenden Konto abbucht; im Geschäftsverkehr
mit Provision gleichgesetzt.
Kompensation
Der Ausgleich gegenseitiger Forderungen in Geld auf
dem Wege einer Verrechnung. Geschieht dies nur zwischen Banken, so spricht man von
Clearing.
Konvertibilität
Zusage einer Zentralbank, ihr angebotene ausländische
Zahlungsmittel zum Tageskurs in ihr Monopolgeld (Basisgeld) umzutauschen.
Kopfzins
Personenbezogene Abgabe, die dazu Verpflichtete (Zinspflichtige; subjected to pay) an die Obrigkeit in Bargeld zu leisten hatten.
Kosten
Der In Geld bewerteter Verzehr an Produktionsfaktoren sowie in Geld bewertete Dienstleistungen Dritter und öffentliche Abgaben, die bei der betrieblichen Leistungserstellung verbraucht werden.
Kreditgewährung
Der jahreszeitlich unterschiedliche Kreditbedarf der einzelnen Unternehmen und Branchen führt dazu, dass sich
bei den Banken zeitweise Überschüsse an Einlagen bilden, während zu gleicher Zeit andere Wirtschaftszweige in verstärktem Umfang Darlehn nachfragen. Man bezeichnet die
Gewährung von Darlehn, die aufgrund einer solchen Stillegung von Geld erfolgt als kompensatorische Kreditgewährung; diese wird von der Zentralbank jeweils berechnet. Bei zunehmender Wirtschaftstätigkeit tritt eine Nachfrage nach Darlehn auf, die den Umfang der
beschriebenen Geldstillegung überschreitet. Jetzt benötigen die Banken zusätzliches
Zentralbankgeld, das sie sich bei der Zentralbank auf verschiedene Weise beschaffen
können.