Begriffserklärungen Finanzen

Rente

Schlauer Vorsorgen mit höherer Renedite als sie bei Banken und Versicherungen bekommen

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Kapitaldeckungsverfahren

Methode zur Finanzierung der Altersvorsorge. Dabei werden Beiträge der Versicherten einem gebundenen Vermögen zugeführt, so dass die Erträge dieses Kapitalfonds und der Fonds selbst die jeweils fällig werdenden Ansprüche der Versicherten abdecken können.

Kaufkraft

Die Fähigkeit einer Geldeinheit, eine bestimmte Menge von Gütern (Waren und Dienstleistungen) am Markt zu erwerben. In älteren Veröffentlichungen auch Zahlkraft genannt. - Siehe Geldwert, Inflation, Leitwährung, Preisindex der Lebenshaltung, Sparquote.

Kick Back

Besondere Art der Spesenreiterei. Ein Finanzdienstleister beauftragt einen (unredlichen) Makler (in der Regel mit Sitz im Ausland) mit der Erledigung des Auftrags eines Kunden. Dieser stellt stark überhöhte Gebühren in Rechnung und gibt dem Finanzdienstleister einen Teil davon ab. -Hat in Deutschland ein Finanzdienstleister mit einem Makler einen solchen Vertrag abgeschlossen, so muss er das dem Kunden zuvor bekanntgeben.

Kommission

Die Vergütung, die ein Finanzdienstleister dem Kunden in Rechnung stellt und im Normalfall vom laufenden Konto abbucht; im Geschäftsverkehr mit Provision gleichgesetzt.

Kompensation

Der Ausgleich gegenseitiger Forderungen in Geld auf dem Wege einer Verrechnung. Geschieht dies nur zwischen Banken, so spricht man von Clearing.

Konvertibilität

Zusage einer Zentralbank, ihr angebotene ausländische Zahlungsmittel zum Tageskurs in ihr Monopolgeld (Basisgeld) umzutauschen.

Kopfzins

Personenbezogene Abgabe, die dazu Verpflichtete (Zinspflichtige; subjected to pay) an die Obrigkeit in Bargeld zu leisten hatten.

Kosten

Der In Geld bewerteter Verzehr an Produktionsfaktoren sowie in Geld bewertete Dienstleistungen Dritter und öffentliche Abgaben, die bei der betrieblichen Leistungserstellung verbraucht werden.

Kreditgewährung

Der jahreszeitlich unterschiedliche Kreditbedarf der einzelnen Unternehmen und Branchen führt dazu, dass sich bei den Banken zeitweise Überschüsse an Einlagen bilden, während zu gleicher Zeit andere Wirtschaftszweige in verstärktem Umfang Darlehn nachfragen. Man bezeichnet die Gewährung von Darlehn, die aufgrund einer solchen Stillegung von Geld erfolgt als kompensatorische Kreditgewährung; diese wird von der Zentralbank jeweils berechnet. Bei zunehmender Wirtschaftstätigkeit tritt eine Nachfrage nach Darlehn auf, die den Umfang der beschriebenen Geldstillegung überschreitet. Jetzt benötigen die Banken zusätzliches Zentralbankgeld, das sie sich bei der Zentralbank auf verschiedene Weise beschaffen können.

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